Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 2Many Snakes GmbH
Sitz: Berlin
Folgende AGB’s sind Bestandteil aller zwischen der 2Many Snakes GmbH und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.
1.0 Angebot und Abwicklung
1.1 Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Auftraggeber durch die 2Many Snakes GmbH in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte, bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.
1.2 Der Auftraggeber legt der 2Many Snakes GmbH vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatzes bzw. Entwurfs/ Designs/Reinzeichnung.
1.3 Die 2Many Snakes GmbH ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.
2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung
2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Designs, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten der 2Many Snakes GmbH erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die 2Many Snakes GmbH für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es beim Übertragungsweg, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann die 2Many Snakes GmbH hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.
2.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier die 2Many Snakes GmbH haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.5 Die Haftung der 2Many Snakes GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei der 2Many Snakes GmbH, trotz stetigem Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich der 2Many Snakes GmbH zur Verfügung zu stellen.
2.7 Reinzeichnungen, Skizzen, Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundener Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird die 2Many Snakes GmbH dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt die 2Many Snakes GmbH die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.
2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der 2Many Snakes GmbH.
2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.
2.11 Die 2Many Snakes GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
2.12 Die 2Many Snakes GmbH ist jederzeit, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.
2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
3.0 Gestaltungsfreiheit von Designs, Styles, Schnitten und Konzepten.
3.1 Die 2Many Snakes GmbH genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die 2Many Snakes GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die 2Many Snakes GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
4.0 Vergütung
4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder etc. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.
Abweichungen davon sind schriftlich festzuhalten und von allen Vertragspartnern zu bestätigen.
4.3 Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträgen, die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für die 2Many Snakes GmbH bedeuten, ist die 2Many Snakes GmbH berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von der 2Many Snakes GmbH vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die 2Many Snakes GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.6 Die 2Many Snakes GmbH behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Designs, Reinzeichnungen etc. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
4.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es der 2Many Snakes GmbH gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt der 2Many Snakes GmbH vorbehalten.
4.9 Sollte ein Auftrag im Nachhinein vom Auftraggeber storniert werden, behält die 2Many Snakes GmbH den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein. Bereits produzierte Ware muss in zu jedem Zeitpunkt vom Auftraggeber abgenommen und bezahlt werden.
4.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber die 2Many Snakes GmbH notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.
5.0 Gewährleistung und Haftung
5.1 Die 2Many Snakes GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder und Vorlagen sorgfältig zu behandeln.
5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die 2Many Snakes GmbH und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen der 2Many Snakes GmbH leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.3 Eine Haftung der 2Many Snakes GmbH, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die 2Many Snakes GmbH von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die 2Many Snakes GmbH von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn die 2Many Snakes GmbH im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betreffen. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekanntwerden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet die 2Many Snakes GmbH für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der 2Many Snakes GmbH die Kosten hierfür der Auftraggeber.
5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Designs und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für die 2Many Snakes GmbH. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der 2Many Snakes GmbH gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der 2Many Snakes GmbH anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
5.8 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind übernimmt die 2Many Snakes GmbH keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die 2Many Snakes GmbH übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.
5.9. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
6.0 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7.0 Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
8.0 Gewährleistung und Garantie
8.1 Mängelhaftungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
8.2 Garantie und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundenservice unter der Woche per Mail unter
hey@2many-clothing.com
9.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.
9.3. Als Gerichtsstand wird Berlin vermerkt.